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Kommanditgesellschaft

Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, bei der sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um gemeinsam ein Unternehmen zu betreiben. Im Unterschied zur einfachen Gesellschaft gibt es jedoch bei der KG zwei unterschiedliche Gesellschaftertypen:

  • Der Komplementär (auch persönlich haftender Gesellschafter genannt) ist für die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft verantwortlich und haftet mit seinem gesamten Privatvermögen.
  • Der Kommanditist beteiligt sich zwar am Unternehmen, ist aber lediglich mit seiner Einlage am Unternehmen beteiligt und haftet nur in Höhe dieser Einlage.

Die KG eignet sich besonders für Unternehmen, bei denen eine Person die Geschäftsführung übernehmen und das Risiko tragen soll, während andere Gesellschafter lediglich Kapital beisteuern möchten, ohne selbst Verantwortung zu tragen.

Die KG ist eine sehr flexible Rechtsform, da sie keine Mindestkapitalanforderungen hat und die Gewinne und Verluste der Gesellschaft den Gesellschaftern in unterschiedlichem Verhältnis zugewiesen werden können

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